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Therapieablauf

Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch mit mir, um neben einem persönlichen Kennenlernen ihr Anliegen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob der Bedarf einer weiteren diagnostischen oder beraterischen Tätigkeit besteht.

Nach diesem Kennenlerngespräch folgt eine Phase ausführlicher Diagnostik, auch probatorische Sitzungen genannt, in der die genaue Problematik erfasst und diagnostisch eingeordnet wird. Dies kann bis zu 5 Therapiestunden umfassen, da es mein Anliegen ist, Ihre Problematik genau zu verstehen, danach folgt eine Ergebnisbesprechung. Sollte ein therapeutischer Bedarf über diese Diagnostikphase hinaus bestehen, kann zu diesem Zeitpunkt ein individualisierter Behandlungsplan erstellt und gemeinsam vereinbart werden.

Die anschließende Psychotherapie wird grundsätzlich als Einzeltherapie durchgeführt, die Einbindung von Bezugspersonen erfolgt in der Regel im Verhältnis 4-5 Einzelsitzungen zu einer Bezugspersonenstunde in Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarf.  Erfahrungsgemäß ist die Frequenz bei jüngeren Patienten höher als bei älteren.

Die Therapie ist alltagsbegleitend ausgelegt in kontinuierlichen Einzelsitzungen à 50 Minuten über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg. Es besteht die Möglichkeit im Sinne einer Akutbehandlung ein Kontingent von 12 Stunden zu beantragen, eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60. Bei Vorliegen einer besonderen Schwere der Symptomatik oder parallelem Bestehen mehrerer Diagnosen kann eine Verhaltenstherapie bis zu 80 Stunden dauern. Zum Ende der Therapie folgt eine Kontrollphase, um die erzielten Erfolge im Alltag zu überprüfen, zu stabilisieren und zu verstärken. Ein Ziel der Probatorik ist es, Ihnen zu diesem Zeitpunkt eine Einschätzung zu geben, wie lange die Behandlungsdauer in etwa anzulegen ist.

Therapieablauf

Allgemeiner Ablauf der Psychotherapie

Kostenübernahme

Ich bin als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Arzt-/Psycho­therapeuten­register (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Die meisten privaten Kranken­ver­sicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte nehmen Sie jedoch vorab Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen Sie für den Beginn einer Psychotherapie benötigen. Ich helfe Ihnen dann dabei, diese vorzubereiten. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich nach Prüfung im Gutachterverfahren. Natürlich ist es auch möglich, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis als Selbstzahler privat zu tragen. Generell richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Therapiekosten

Kostenübernahme
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